DIN 18014 | 2023-06 Erdungsanlagen für Gebäude

Bei HF beschäftigen wir uns stets mit den neuesten Normen und Anforderungen an Bauvorhaben. Somit garantieren wir unseren Kunden höchste Qualität. Auch die neue DIN für Erdungsanlagen stellt hier keine Ausnahme dar. Schon seit jeher sind wir Ihr Ansprechpartner im Bereich Blitz- und Überspannungsschutz.

Die neue DIN 18014 legt Anforderungen an die Planung, Ausführung und Dokumentation von Erdungsanlagen fest. Sie beschreibt nicht mehr nur den Fundamenterder, sondern auch andere, vergleichbare Erdungsanlagen: Ringerder, Stab-/Tiefenerder, Strahlenerder, Fundamenterder sowie eine Kombination dieser Erder.

Sie beschreibt dabei auch eine kombinierte Potentialausgleichsanlage, die über einen im Beton verlegten Schutz- und Funktionspotentialausgleichleiter einen gemeinsamen, niederimpedant vermaschten Schutzpotentialausgleich und Funktionspotentialausgleich herstellt.

Die für einen Fundamenterder notwendige Erdfühligkeit der Bodenplatte kann durch die Weiterentwicklung moderner Bauweien, zum Beispiel aufgrund der Abdichtung von Gebäuden gegen Feuchtigkeit oder der Wärmedämmung des Fundaments, nicht mehr gegeben sein. Bei einer Erdungsanlage für ein neues und zukunftsfähiges Gebäude müssen deshalb die zwei wesentlichen Funktionen des »klassischen« Fundamenterders »Erdung« und »Potentialausgleich« auf »einen im Erdreich verlegten Erder« und einem in der Bodenplatte des Gebäudes eingebrachten »Schutzpotential- und Funktionspotentialausgleich« aufgeteilt werden.

Bei Ringerdern, Staberdern oder Strahlenerdern sind beide Funktionen auf getrennte Gewerke aufgeteilt, und es ist unter Nutzung der niederimpedanten Bewehrung der Bodenplatte eine eingeständige kombinierte Potentialausgleichsanlage vorzusehen.

Neu gefasst wurden in dieser Norm die Vorgaben zur Planung und Errichtung von Erdungsanlagen, welche durch eine Blitzschutz- oder Elektrofachkraft zu planen sind.

Die grundlegende Anforderung an eine Erdungsanlage nach DIN 18014 lautet, dass diese dauerhaft, d. h. unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber vorgegebenen Lebensdauer, einen ausreichenden elektrischen Kontakt zur Erde herstellen muss.

Bei der Auswahl der Erdungsanlage sind zu berücksichtigen:

a) die geplante bautechnischen Ausführung des Fundaments

b) die Sicherstellung der nachfolgenden Funktionen:

  • Erfüllung der Schutzmaßnahmen in der elektrischen Anlage
  • Erdfehlerströme und Schutzleiterströme zur Erde führen
  • Funktionserdung-und-potentialausgleich (soweit erforderlich)
  • Potentialsteuerung innerhalb des Gebäudes und die niederimpedante Anbindung von Betriebsmitteln in den Potentialausgleich zum Schutz bei hochfrequenten und transienten Ereignissen (soweit erforderlich)
  • Das Führen von Ausgleichsströmen bei Mehrfacheinspeisungen (soweit erforderlich)
  • Reduzierung von Potentialunterschieden zwischen Erder – d.h. äußeren und inneren Teilen –, die mit dem Schutzleiter ver- bunden sind.

Die Norm weist explizit darauf hin, dass Maßnahmen, wie z. B. eine ausreichende Anzahl und die korrekte Lage von Anschlusspunkten oder die kombinierte Potentialausgleichsanlage nach der Errichtung des Gebäudes nicht mehr in gleicher Qualität oder nur mit erheblichem zeitlichen und finanziellen Mehraufwand nachgerüstet werden können. Deshalb kommt der Planung der Erdungsanlage eine hohe Bedeutung zu.

Mehr Informationen unter:

https://www.elektro.net/124889/erdungsanlagen-normgerecht-und-zukunftsfaehig-2/
https://www.elektro.net/124826/erdungsanlagen-normgerecht-und-zukunftsfaehig-1/