Solarpaket 1 in Kraft getreten
Mit dem am 16. Mai in Kraft getretenen Solarpakets wurde der Bau und der Betrieb von Photovoltaikanlagen deutlich entbürokratisiert. Die Anschaffung von Solaranlagen, ganz gleich ob für private Balkonkraftwerke oder großflächige Anlagen für Gewerbetreibende, soll attraktiver gestaltet werden.
So bringt das Gesetz für den Betrieb von Balkonkraftwerken beispielsweise folgende Vereinfachungen:
- Digitale Stromzähler sind nicht mehr verpflichtend
- Leistungsfähigere PV-Anlagen sind erlaubt
- Eine Stromeinspeisung über die Steckdose ist möglich
Auch für Gewerbetreibende bringt das Paket viele Vorteile. So sind Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt nicht mehr zur Direktvermarktung verpflichtet. Künftig sollen die Überschussmengen zwar ohne Vergütung, aber auch ohne Direktvermarktungskosten an die Netzbetreiber weitergeben werden.
Weitere Punkte des Pakets sehen eine Vereinfachung für Mieter/-innen und die intensivere Nutzung von Freiflächen vor. Mithilfe des Solarpakets 1 soll bis 2026 eine Solarleistung von 22GW erreicht werden.